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WUSV/GSDL-BRG-Zertifikat für Exzellenz
Zusammenfassung der Regeln und Vorschriften der WUSV/GSDL-British Regional Group für eine regionale Veranstaltung
(Basierend auf den WUSV/SV-Regeln und Vorschriften)
1. An der Veranstaltung dürfen nur Deutsche Schäferhunde teilnehmen. Alle Hunde müssen bei der zuständigen Behörde ihres Geburtslandes registriert sein. Alle dauerhaft in das Vereinigte Königreich importierten Hunde müssen sich innerhalb von 12 Monaten nach ihrer ersten Teilnahme an einer BRG-Ausstellung beim Kennel Club registrieren
2. Die Veranstaltung wird nach den Regeln der WUSV/GSDL-BRG auf Basis der WUSV-Regeln durchgeführt.
3. Die Veranstaltung wird um eröffnetDer Zeitpunkt wird von der gastgebenden BRG-Gruppe festgelegt.
4. Die Beurteilung beginnt umDer Zeitpunkt wird von der gastgebenden BRG-Gruppe festgelegt.
5. Die Teilnahmegebühren müssen der Nennung beiliegen.
6. Der Verein behält sich das Recht vor, Anmeldungen abzulehnen.
7. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig.
8. Die Aussteller sind dafür verantwortlich, pünktlich zu ihrem Kurs zu erscheinen.
9. Der Club behält sich das Recht vor, Hunde auszuschließen, die aufgrund einer Krankheit oder aus anderen Gründen nicht zur Ausstellung geeignet sind.
10. Sollte ein Richter daran gehindert sein, seinen Auftrag zu erfüllen, wird ein anderer Richter ernannt.
11. Alle Hundeführer müssen beim Vorführen im Ring eine nummerierte Startnummer tragen. Die Startnummer muss deutlich sichtbar sein. Es liegt in der Verantwortung des Hundebesitzers, dafür zu sorgen, dass die Startnummer am Ende jeder Klasse an die Stewards zurückgegeben wird. Andernfalls wird dem Besitzer eine Gebühr von 10 £ für jede nicht zurückgegebene Startnummer in Rechnung gestellt.
12. Alle Exponate müssen über eine nachweisbare Identifizierung eines ISO-zugelassenen Mikrochips verfügen.
13. Alle Hunde, die älter als 24 Monate sind, müssen über ein British Breed Survey, ein GSDL-Gesundheitszertifikat oder eine Körung für Erwachsene und Arbeitsklassen verfügen.
14. AlleDie Aussteller sollten sich beim IDENTIFICATION STEWARD melden, der zu Beginn des Kurses die Tattoo-Nummer des Hundes und die Mikrochip-Nummer im Ring überprüft. Zähne und Hoden werden vom Richter oder einer beauftragten zuständigen Person überprüft.
15. Alle Hunde vorbei12 Monate/9 Monate gemessen werden darf.
16. Alle Aussteller und Betreuer müssen sich an alle Anweisungen der Richter/Ringkommissare und des Veranstaltungsleiters halten.
17. Schecks/Postanweisungen müssen auf die Zahlstelle ausgestellt werdenGastgeber der GSDL-BRG-Gruppe. Wenn ein Scheck oder eine Postanweisung bei der ersten Vorlage bei der Bank nicht eingelöst wird, werden die Buchungen entweder zurückgegeben oder der Scheck erneut vorgelegt. Die anfallenden Kosten und Gebühren gehen zu Lasten des Ausstellers.
18. Für den Fall, dass eine „regionale Veranstaltung“ aufgrund unvorhergesehener Umstände abgesagt werden muss, ist dies der FallGastgeber der GSDL-BRG-Gruppe erstattet allen Ausstellern auf Anfrage etwaige Gebühren abzüglich angemessener Auslagen unter Vorlage einer Kostenaufstellung.
19. Hunde dürfen im Veranstaltungsgelände nicht unbeaufsichtigt gelassen und auf keinen Fall angebunden werden. Hunde in Autos – Es werden Abhilfemaßnahmen ergriffen, falls Hunde in Autos zurückgelassen werden, die sich in einem schlechten Zustand befinden.Warnung - Wenn sich herausstellt, dass Ihr Hund gefährdet ist, kann ein gewaltsamer Zugang zu Ihrem Fahrzeug erforderlich sein, ohne dass eine Haftung für entstandene Schäden besteht.
20. Aussteller sind für das Verhalten ihrer Kinder verantwortlich und haften für alle Schäden, die sie verursachen.
21. Die Auszeichnungen werden am Ende jedes Kurses vergeben.
22. Gewinner können die Titel „Regionalsieger/Regionalsiegerin“ ihrer jeweiligen Klasse führen.
23. Einträge schließen am „DATUM“ und die Gruppe ist nicht verpflichtet Um Anmeldungen nach diesem Datum zu akzeptieren, liegt es im alleinigen Ermessen des Veranstaltungssekretärs, ob verspätete Anmeldungen akzeptiert werden. An diesem Tag werden keine Anmeldungen angenommen.
24. Bitte respektieren Sie den Veranstaltungsort und räumen Sie hinter Ihrem Tier auf. Jeder, der seine Tiere nicht aufräumt, wird gebeten, den Veranstaltungsort zu verlassen.
25. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet, außerhalb des Rings herumzulaufen. Außer in dem speziell für diese Praxis vorgesehenen Bereich.
26. Die Verwendung von Ferntrainern und Quetschhalsbändern ist nicht gestattet und jeder, der sie benutzt, wird gemeldet und disqualifiziert.
27. Aussteller sind verpflichtet wahre Aussagen über ihren/ihre(n) Hund(e) zu machen. Jeder Täuschungsversuch kann zur Einführung von Disziplinarmaßnahmen durch die WUSV/GSDL-BRG führen, die zur Disqualifikation der Besitzer und des Hundes/der Hunde von dieser und allen zukünftigen BRG-Regionalveranstaltungen auf der Grundlage der WUSV-Regeln und -Vorschriften führen können.
28. Die Aussteller sind zu sportlichem Verhalten verpflichtet. Verstöße, die durch die Disziplinarverfahren der Gruppe festgestellt werden, können zu einem Verweis und/oder zur Disqualifikation des/der Hunde(s) führen. Auch Aussteller, die vorsätzlich falsche Angaben machen oder Fragen der Veranstaltungsleitung nicht beantworten, sowie diejenigen, die Veränderungen an ihrem/ihren Hund(en) vornehmen oder dulden oder Maßnahmen ergreifen, die darauf abzielen, den Richter zu täuschen, verlieren jegliche bereits verliehene Auszeichnung Hund(e) bei dieser Veranstaltung zugelassen und kann je nach Schwere des Falles von künftigen Veranstaltungen ausgeschlossen werden oder eine andere Strafe durch den veranstaltenden Verein/die organisierende Gruppe erhalten.
29 Es ist dem Richter bei einer regionalen Veranstaltung nicht gestattet, Hunde zu beurteilen, die von ihm und/oder seinen Vertretern gezüchtet oder besessen werden. Bei Hunden, die nahen Verwandten des Richters gehören oder von diesen betreut werden, ist äußerste Vorsicht geboten. Dazu gehören Personen, mit denen man zusammenlebt, mit denen man Hunde züchtet und mit denen man einen gemeinsamen Haushalt führt.
Ein vollständiges und umfassendes Exemplar der WUSV/GSDL-BRG-Veranstaltungsregeln und -bestimmungen liegt beim Veranstaltungssekretär vor.
Deutsche Schäferhundliga von Großbritannien
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